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Rechtliche Hinweise



"Segler schützen die Umwelt, denn nur in einer intakten Umwelt ist Segeln das Naturerlebnis!"

Aus diesem Grund werden auch auf der Umweltseite die wichtigsten Informationen, die unser Revier betreffen, in folgenden Kategorien zusammengefaßt


a) Verordnungen

Nachfolgende Verordnungen sind für uns relevant:

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für nationale Verordnungen und wird in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele der Richtlinie für oberirdische Gewässer sind
Am 16. Januar 2007 ist eine weitere Richtlinie, die EU-Grundwasserrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, in Kraft getreten.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

www.bmu.de/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/europa/doc/3063.php

Berliner Wassergesetz (BWG) Das Berliner Wassergesetz ist zum 17. Juni 2005 in Kraft getreten und zuletzt am 20. Mai 2011 geändert worden. Zu beachten sind u.a. die Bestimmungen über „Bauliche Anlagen in Wasserschutzgebieten“ und die Ausführungen zu den Trinkwasserschutzgebieten.

Den Wortlaut des Berliner Wassergesetzes finden Sie hier:

Berliner Wassergesetz

Die Gesetze und Bestimmungen sind unbedingt zu beachten, denn die gesetzlichen Vorstände der Vereine sowie die einzelne Seglerin und Segler können mit Bußgeldern belangt werden.



b) Merkblätter

Folgende Merkblätter sind für den Wassersport zu beachten, die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Merkblatt zur Entsorgung von Bilgenwasser
Die Einleitung von Fäkalien oder Bilgenwasser ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 50.000,00 geahndet.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung steht ein Merkblatt, bereitgestellt vom
Berliner Segler-Verband, zur Verfügung:

 Bilgenwasserentsorgung.pdf

Merkblatt zum Gewässerschutz
Die Wasserschutzpolizei bietet auch mehrere Informations- und Merkblätter für Wassersportler zum Herunterladen an. Sehr wichtig und interessant ist das Merkblatt zum Gewässerschutz, denn "Wasser ist ein unentbehrliches Gut" (Zitat aus dem Merkblatt).

Die wichtigsten Informationen in dem Merkblatt sind:
  • Nur klares Wasser ohne biologisch abbaure Reinigungsmittel zum Reinigen
    des Bootes, das im Wasser liegt, verwenden
  • Wisch- oder Abwasser zur Reinigung des Bootes, das mit einem Reinigungsmittel
    ergänzt wurde, darf nicht in ein Gewässer eingeleitet werden
  • Jegliche Art von Bodenverunreinigungen sind beim Überholfen des Bootes im
    Winterlager zu vermeiden
  • Alle Sonderabfälle sind sorgfältig aufzufangen und ordnungsgemäß, jedoch im
    Hausmüll, zu entsorgen
  • Das Betanken von Booten mit einem Außenbordmotor ist mit äußerster Sorgfalt
    durchzuführen
  • Das Entsorgen oder Einleiten von Bilgenwasser und Fäkalienwasser in die
    Fliessgewässer ist ausdrücklich verboten, empfehlenswert ist die Entsorung
    über die lokalen Sammelstellen, dem mobilen Bunkerschiff oder die Nutzung
    einer transportablen Toilette.
Mehr Infos (sechste Merkblatt von oben):  Polizei Infoblätter



c) Empfehlungen

Die Empfehlungen richten sich sowohl an den einzelnen Wassersportler wie auch an unsere Wassersportvereine.

Für jeden Einzelnen (auch zur Erinnerung, damals wars ... der Sportbootführerschein ...)

Die wichtigsten Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in unserem Revier sind Eine ausführlichere Beschreibung mit einer Auflistung der 10 goldenen Regeln finden Sie
hier www.dsv.org

Für die Vereine
Blaue Europa Flagge für Sportboothäfen

Fahrten- und Regattasegler, die ausserhalb unseres Revier unterwegs sind und in fremden Häfen vor Anker gehen, bevorzugen Häfen, die mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet worden sind. Diese ausgewiesenen Häfen „zeigen der Öffentlichkeit, dass sie die Sorge um die Umwelt ernst nehmen, zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen beitragen und sich aktiv bemühen, Umweltbelastungen zu vermeiden“ (Zitat aus den Ausschreibungsunterlagen der „Blauen Flagge").

Die Blaue Flagge kann auch und wird auch von Segelvereinen beantragt. Die Blaue Flagge wird nach einem Prüfverfahren jährlich vergeben, hierfür fallen einmalig Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 300,- an. Leider ist festzustellen, dass im Jahr 2011 kein Berliner Seglerverein diese Auszeichnung erhalten hat und im Jahr 2010 auch nur, aber immerhin ein Berliner Verein, der Tegeler Segel-Club e.V. (TSC) aus unserem Revier ausgezeichnet wurde.

Dieser Zustand ist inakzeptabel und kann nur verbessert werden. Informationen zur „Blauen Flagge“ und die Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Seglerverband mehr Infos www.dsv.org

Umweltgerechte Sportboothäfen
Für den Ausbau und Erhalt von umweltgerechten Häfen sind folgende Punkte zu beachten:

Auf der nächsten Umweltsitzung des Bezirks wird diese Liste vorgestellt. Ziel ist den Stand in den Vereinen zu erfassen und die Verbessungspotentiale zu diskutieren.

Eine ausführlichere Beschreibung der Auflistung finden Sie hier: www.dsv.org